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Belegärztliche Versorgung aus Sicht der Kostenträger günstiger als Versorgung in Hauptabteilung

Düsseldorf – Viele Patienten schätzen es, dass sie ambulant operiert werden können. Allerdings erfordern bestimmte Operationen eine stationäre Aufnahme. Eine aktuelle Analyse zeigt nun, dass eine belegärztliche Versorgung im Krankenhaus für Krankenkassen kostengünstiger ist als ein Eingriff, der in einer Hauptabteilung des Krankenhauses vorgenommen wird. Darauf weist die OcuNet Gruppe hin. OcuNet ist ein Verband, zu dem sich 19 intersektorale augenmedizinische Facharztzentren aus ganz Deutschland zusammengeschlossen haben.

Details zu den Kosten gehen aus einer Analyse von Dr. rer. medic. Ursula Hahn und Peter Mussinghoff hervor. Die beiden Autoren haben für einen Beitrag in der Zeitschrift Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement die Gesamtkosten bei stationärer Versorgung in Beleg- und Hauptabteilungen verglichen. Die beiden Abteilungstypen unterliegen partiell unterschiedlichen Gebührenordnungssystemen. Die Versorgung in einer Hauptabteilung wird ausschließlich nach dem Vergütungssystem für Krankenhäuser (DRG) finanziert. Bei der Versorgung in Belegabteilungen erhält das Krankenhaus eine (reduzierte) DRG, der Belegarzt rechnet seine Leistungen nach dem Vergütungssystem für ambulante Leistungen (EBM) ab. Um die Gesamtkosten der Versorgung in Hauptabteilungen mit denen von Belegabteilungen vergleichen zu können, haben die Autoren ein Matching-Verfahren entwickelt, das auf Prozeduren des sogenannten OPS-Schlüssels beruht. Das Kernergebnis der Studie: Kostenträger zahlen im Median für eine Versorgung in der Hauptabteilung € 2.320 und in der Belegabteilung € 1.789 (Summe aus Belegarzt-DRG und EBM-Honorar für Belegarzt), eine Versorgung in der Belegabteilung ist demnach im Median 23 % günstiger. Die Analyse basiert auf der Auswertung von Daten der zehn häufigsten belegärztlichen Operationen. Dazu zählten unter anderem die Tonsillektomie (DRG D30B), die vaginale Entbindung (DRG O60D), wenig komplexe Eingriffe am Kniegelenk, Ellenbogengelenk und Unterarm (DRG I18B) und die Kataraktoperation (DRG C08B).

Für Krankenhäuser und Belegärzte stellt sich im Hinblick auf die Erlöse ein anderes Bild dar: Krankenhäuser erzielen höhere Erlöse, wenn eine Leistung in einer Hauptabteilung statt in einer Belegabteilung erbracht wird. Belegärzte, die in der Regel als niedergelassene Ärzte auch ambulant operieren, erzielen höhere Erlöse, wenn sie ambulant in einem eigenen OP-Zentrum außerhalb des Krankenhauses versorgen. Diese verzerrende Erlössituation, der ambulante wie stationäre Leistungserbringer ausgesetzt sind, ist vermutlich ein wichtiger Grund für den Rückgang des Belegarztwesens. Der große Unterschied in den Gesamtkosten zwischen der Versorgung in Hauptabteilungen einerseits und der in Belegabteilungen andererseits bietet nach Auffassung der Autoren der Studie jedoch Gestaltungsspielraum im Sinne einer besseren Honorierung belegärztlicher Leistungen. Wer dauerhaft intersektorale, patientenfreundliche Versorgungsformen fördern will, muss hier ansetzen.

Quelle: Hahn, Ursula; Mussinghoff, Peter: Ökonomische Anreize belegärztlicher im Vergleich zu alternativen Versorgungsformen aus den Perspektiven von Krankenhaus und Vertragsarzt/Belegarzt sowie aus gesundheitssystemischer Sicht; Zeitschrift Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement; eFirst https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0043-100689

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