Hybrid-DRG und Augenheilkunde

Kurz vor Weihnachten veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die „Verordnung zu Hybrid-Diagnosis Related Groups (Hybrid-DRG)“, die wenige Tage später, nämlich zum 01.01.2024, auch direkt in Kraft getreten ist. Im Vergleich zum Verordnungsentwurf ist diese Fassung nur noch ein Torso: Sie besteht aus zwei (!) Paragrafen, eine Reihe Detailregeln sind entfallen und vor allem tritt sie nach einem Jahr – zum 31.12.2024 – schon wieder außer Kraft. Offizielle Begründung dafür: In § 115f SGB V sei ein Fehler (es fehle die Dynamisierung der Vergütung), der erst noch via Gesetzgebung korrigiert werden müsse. Frau PD Dr. Ursula Hahn gibt in der CONCEPT Ophthalmologie einen Überblick zu den Regelungen und Effekten der Hybrid – allerdings gibt es noch Unschärfen, so dass sich Ein-schätzungen auch noch ändern können. Den Artikel finden Sie hier.